Impressum

Martin Pollinger

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Schlesierstraße 2, 91353 Hausen

Kontakt: Telefon: 09191 6155755 E-Mail: Martin.Pollinger@outlook.com

Umsatzsteuer ID: DE154585781

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

1. Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil, jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Andere Bedingungen sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen immer einer schriftlichen Zustimmung der Firma Martin Pollinger.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist für den Kunden bindend, für uns erst verbindend, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Im Falle einer Stornierung eines Auftrages bzw. Rücktritt des Vertrages wird eine Stornogebühr in der Höhe von 40% des Auftragswertes verrechnet. Zuzüglich werden bereits angefallene Kosten für Materialbeschaffung in der tatsächlichen Höhe verrechnet. Wir erlauben uns 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung zu verrechnen.

 

II. Lieferung

1. Unvorhergesehene und unverschuldete Hindernisse sowie höhere Gewalt, die eine Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass daraus Ersatzansprüche entstehen.

2. Teillieferungen sind zulässig. Wir sind berechtigt, Teillieferungen unter voller Geltung unserer Geschäfts- und Lieferbedingungen zu verrechnen.

3. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Auftragsklarheit und Klärung der Ausführungsvarianten. Weiters beginnen Lieferfristen erst nach Eingang von vereinbarten Anzahlungen auf unserem Konto.

III. Gefahrübergang

1. Mit Übergabe der Ware auf unserem Firmengelände bei Abholung bzw. vor Ort beim Kunden trägt der Kunde die Gefahr für den Auftragsgegenstand.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht gesondert vereinbart sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.

2. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen.

Weiter  werden Kosten für Anwalt oder Inkassobüros fällig.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt allfällige Gegenforderungen aufzurechnen bzw. wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder darüber zu verfügen, solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

2. Sollte der Kunde trotzdem über die Ware verfügen bzw. veräußern muss der Kunde Forderungen die aus dieser Veräußerung entstehen, an uns abtreten.

3. Der Kunde ist zur Wahrung unseres Eigentums gegenüber Dritten verpflichtet. Sollten von dritter Seite Ansprüche, insbesondere Pfandrechte an unseren Gegenständen und Forderungen geltend gemacht werden, so hat der Kunde uns und alle Dritten unverzüglich nachweislich in Kenntnis zu setzten. Die Gültigkeit eines solchen Pfandrechtes besteht erst nach schriftlicher Zustimmung unsererseits

 

VI. Gewährleistung

1. Bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen leisten wir Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit des Kaufgegenstandes. Werden Produkte nach Angaben des Kunden bestellt und gefertigt, erstreckt sich unsere Haftung ausschließlich auf die Ausführung gemäß den Angaben lt. Kunden.

2. Die Gewährleistung beginnt auf jeden Fall mit dem Gefahrenübergang zu laufen. Mängel müssen sofort bei Lieferung oder Montageabschluss schriftlich gemeldet werden.

3. Im Falle von Mängeln oder Beanstandung ist der Kunde verpflichtet die Ware zunächst anzunehmen und sachgemäß zu behandeln, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche gegen uns erwachsen. Der Kunde muss die beanstandete Ware zur Besichtigung durch uns bereithalten.

4. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde sämtliche mit der Überprüfung und Behandlung der Mängelmeldung entstandenen Spesen und Kosten zu übernehmen.

5. Ein Mangel kann durch Reparatur oder Austausch des mangelhaften Teils behoben werden. Anspruch auf Preisminderung oder Ausführungsänderung besteht nicht.

VII. Haftungsausschluss

1. Wir haften für Schäden, die durch grobes Verschulden oder durch Vorsatz entstanden sind. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist damit ausgeschlossen. Bei Umbau oder Abänderung unserer gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen

VIII. Gerichtsstand

1. Für Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht. Erfüllungsort kann von uns frei gewählt werden.

IX. Pflege und Wartung

1. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die notwendige Pflege und Wartung der Ware nicht durchführt bzw. Wartungsintervalle nicht einhält.

    • Instandhaltung

      Die gelieferten Produkte sind Gebrauchsgegenstände, zu deren Erhalt der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit eine regelmäßige Instandhaltung (Wartung, Pflege, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) erforderlich ist. Voraussetzung für Gewährleistung und Produkthaftung ist neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung auch die bestimmungsgemäße Verwendung.

      Die Instandhaltung ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Sie als Auftraggeber bzw. Bauherr haben für die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmaßnahmen selbständig Sorge zu tragen. Damit Sie Ihre Gewährleistungsansprüche nicht verlieren und noch sehr lange Freude an Ihren neuen Bauelementen haben, ist es erforderlich, dass Sie die Wartungs- und Pflegehinweise beachten.

      Stellen Sie diese Informationen bitte auch eventuell weiteren Benutzern oder nachfolgenden Bewohnern zur Verfügung. Bitte beachten Sie für eventuell notwendige Reparaturen: Die verwendeten Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist nur bei Originalersatzteilen gewährleistet.


      Einstellarbeiten

      Bei Übergabe an den Endverbraucher sind unsere Produkte optimal eingestellt und einwandfrei funktionsfähig.

      Durch den täglichen Gebrauch kann jedoch nach einigen Monaten eine erneute Einstellung notwendig werden. Die notwendigen Einstellungsarbeiten können allerdings nicht im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht werden. Einstellarbeiten gehören zu den Wartungsmaßnahmen die regelmäßig, mindestens einmal jährlich durchgeführt werden sollten um die langfristige Funktionalität Ihrer Bauelemente sicher zu stellen. Mit einem Wartungsvertrag bieten wir Ihnen den Service an, Ihre Bauelemente auf einwandfreie Einstellung hin zu überprüfen und bei Bedarf die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Die Inspektion und Wartung wird nach Vertragsabschluss einmal jährlich durch erfahrenes Fachpersonal von profenster Weichsel GmbH vorgenommen. Entsprechende Prüf- und Wartungsverträge können sie gern mit uns abschließen.